Betreutes wohnen für Jugendliche als DGS-Film

Kontrast AB

Text zum DGS Film: Betreutes Wohnen für Jugendliche

Manchmal sind die Probleme in der Familie so groß, dass Jugendliche nicht mehr zu Hause wohnen können. In Lichtenberg gibt es das Jugend-Wohnhaus. Dort können hörende, gehörlose und schwerhörige Jugendliche wohnen. Die Jugendlichen sind 14- 18 Jahre alt. Die Mitarbeiter im Jugend-Wohnhaus können nur wenig gebärden. Darum hat jeder gehörlose Jugendliche einen Einzelfall-Helfer von unerhört e.v. Im Jugend-Wohnhaus gibt es Regeln und die Jugendlichen können viel lernen: 

  • regelmäßig zur Schule gehen
  • regelmäßig zur Arbeit oder zum Praktikum gehen
  • pünktlich sein
  • einkaufen gehen
  • Umgang mit Geld
  • das eigene Zimmer aufräumen
  • Freizeit-Gestaltung
  • Freunde treffen, Familie treffen

Das Jugend-Wohnhaus und unerhört e.v. arbeiten zusammen.