Begleiteter Umgang

Kontrast AB

Begleiteter Umgang

In den meisten Fällen ist eine Trennung der Eltern Grund für Streitigkeiten über das Umgangsrecht. Die Eltern befinden sich in einer Situation, in der sie nicht mehr in der Lage sind, Ratschläge von außen zur Gestaltung des Umgangs anzunehmen. Durch einen "begleiteten Umgang" sollen umgangsberechtigte Personen in die Lage versetzt werden, den Umgang in einer dem Kindeswohl dienlichen Form auszuüben.

Leistung der Jugendhilfe

Der "begleitete Umgang" ist eine zeitlich befristete Leistung der Jugendhilfe, die durch Beratung und Begleitung die Ausübung des Umgangs unterstützt und ermöglicht. Sie dient der Anbahnung eines Umgangs, der pädagogischen Unterstützung der Umgangskontakte oder der Kontrolle des Umgangs zum Schutz des Kindes vor körperlicher und/oder seelischer Gefährdung.

Leistungen und Ziele des begleiteten Umgangs

Wird das Wohl des Kindes während des Umgangs gefährdet oder werden Absprachen nicht eingehalten, kann der Umgang abgebrochen werden. Ziel des begleiteten Umgangs ist es , einen „normalen Umgang“ einzuleiten.