Familienhilfe

Kontrast AB

Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an Familien und an zur Erziehung Berechtigte mit Kindern und Jugendlichen im eigenen Haushalt, die die Angebote der psychologischen Beratungsstellen und sozialen Dienste nicht annehmen oder von diesen nicht erreicht werden und von daher ein niedrigschwelliges Angebot brauchen. Bei der SPFH steht die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der Hilfe. Alle Familienmitglieder sowie das soziale Umfeld werden in die Hilfe mit einbezogen.

Das Angebot richtet sich an Familien in akuten Krisensituationen, die von einem Auseinanderbrechen bedroht sind und/oder ihre Erziehungsaufgaben nicht in ausreichender Form wahrnehmen können.

Besondere Problemlagen wie Unvollständigkeit der Familie, Krankheit, Behinderung, Kinderreichtum und Unterversorgung in gesellschaftlich relevanten Bereichen (niedriges Einkommen, Verschuldung, mangelhafte Wohnsituation, fehlende Bildungsabschlüsse) und Diskriminierung von außen durch negative Bewertung belasten die Familien. Die vorhandenen Probleme stellen eine konstant hohe Anforderung an die Familien dar, es kommt zu Krisensituationen, die häufig in Verhaltensauffälligkeiten der Kinder ihren Ausdruck finden.

Einsatzgründe für SPFH können u. a. sein: 

Wir möchten insbesondere Familien mit einem oder mehreren hörgeschädigten Familienmitgliedern ansprechen. Dies sind Familien, in denen entweder 

Diese Familien unterscheiden sich in ihren Problem- und Unterversorgungslagen nicht von anderen Familien, sind aber darüber hinaus durch mangelnde Kommunikationsmöglichkeiten besonders belastet ( z.B. psychische Dauerbelastung, Belastung der Partnerschaft, Probleme im Umgang mit Institutionen, Kontaktschwierigkeiten im Wohnumfeld). 

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