Text zum DGS Film: Betreutes Wohnen für Jugendliche
Manchmal sind die Probleme in der Familie so groß, dass Jugendliche nicht mehr zu Hause wohnen können. In Lichtenberg gibt es das Jugend-Wohnhaus. Dort können hörende, gehörlose und schwerhörige Jugendliche wohnen. Die Jugendlichen sind 14- 18 Jahre alt. Die Mitarbeiter im Jugend-Wohnhaus können nur wenig gebärden. Darum hat jeder gehörlose Jugendliche einen Einzelfall-Helfer von unerhört e.v. Im Jugend-Wohnhaus gibt es Regeln und die Jugendlichen können viel lernen:
- regelmäßig zur Schule gehen
- regelmäßig zur Arbeit oder zum Praktikum gehen
- pünktlich sein
- einkaufen gehen
- Umgang mit Geld
- das eigene Zimmer aufräumen
- Freizeit-Gestaltung
- Freunde treffen, Familie treffen
Das Jugend-Wohnhaus und unerhört e.v. arbeiten zusammen.