Sozial-Gesetz-Buch 8: Kinderschutz und Fachberatung
Kinderschutz ist besonders wichtig. Kinder haben das Recht auf einen besonderen Schutz. Sie haben das Recht auf eine Gewalt-freie Erziehung. Kinder dürfen nicht verletzt werden, nicht von den Eltern und nicht von anderen Personen. Jedes Kind hat das Recht auf eine angemessene Förderung seiner Persönlichkeit. Es soll sich gut entwickeln können. Förderung und Schutz des Kindes ist die Aufgabe der Eltern. Jedes Kind hat das Recht auf ausreichende Nahrung, Kleidung und Wohnung. Die Versorgung des Kindes ist Aufgabe der Eltern.
Wenn Kinder nicht ausreichend versorgt werden, ist das Wohl des Kindes in Gefahr. Um die Gefahr abzuwenden, kann die Familie Hilfe vom Jugend-Amt bekommen.
Das Jugend-Amt unterstützt die Eltern bei der Erziehung von ihren Kindern und Jugendlichen. Es unterstützt Mütter und Väter, die alleine mit ihrem Kind leben. Auch Kinder und Jugendliche können zum Jugend-Amt kommen. Zum Beispiel, wenn sie Probleme haben. Oder wenn sie in Not sind. Das Jugend-Amt überlegt, welche Hilfe am besten passt. Eltern und Kinder können mit bestimmen. unerhört e.v. hat zwei Fach-Kräfte, die Fach-Beratung zum Kinder-Schutz machen. Sie beraten unsere Kollegen, wenn ein Kind in Gefahr ist. Sie beraten auch Eltern und Kinder.
Wenn Sie sehen, dass ein Kind in Gefahr ist, geben Sie bitte dem Jugend-Amt oder der Polizei Bescheid.