Familientherapie

Kontrast AB

Familientherapie

Die Familientherapie des Leistungstyps 4 als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 Abs. 3 SGB VIII ist als ambulante Maßnahme am festen Ort konzipiert.

Sie richtet sich in erster Linie an Familien mit schwerhörigen oder gehörlosen Eltern und hörenden Kindern, die in Fachkreisen als Coda-Familien bezeichnet werden und an komplett hörgeschädigte Familien.

In Familien, in denen die einzelnen Mitglieder einen unterschiedlichen Hörstatus haben und somit völlig verschiedenen Kommunikations-bedingungen unterliegen, kommt es häufig zu erheblichen Störungen in der Kommunikation und in den Beziehungen zueinander. Ziel der Familientherapie soll es sein, die Konflikte und Missverständnisse in der Kommunikation zu reduzieren und diesbezüglich die Kompetenzen zu erweitern. Damit verbunden ist die Zielsetzung, Verhaltensauffälligkeiten, die häufig bei den Kindern zu beobachten sind, zu reduzieren.

Ein anderes Ziel ist die Stärkung und Erweiterung der erzieherischen Kompetenzen der Eltern sowie die Förderung einer positiven Identität als gebärdensprachkompetenter, hörgeschädigter Elternteil.

Insgesamt sollen durch die therapeutische Intervention konflikt-auslösende Verhaltensweisen erkannt, benannt und verändert werden, so dass eine konflikt- und störungsfreie Kommunikation in der Familie möglich wird. Die emotionale Isolation innerhalb der Familie soll abgebaut werden. Dysfunktionale Beziehungsmuster und -strukturen sollen zugunsten von wertschätzenden und entwicklungsfördernden Interaktionen verändert werden.

Das Angebot umfasst neben den psychologisch-pädagogischen Beratungsgesprächen mit den Eltern und anderen Bezugspersonen ebenso die Teilnahme an Hilfeplangesprächen, die Fertigung von Entwicklungsberichten und Leistungen zur Qualitätssicherung.

Flyer Familientherapie Unerhört e.V.