unerhört e.v. schließt sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an und verpflichtet sich, nachstehend aufgeführte Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
Der Träger wurde am 1.11.1999 gegründet und trägt den Namen:
unerhört e.v. Alternative Integrations- und Kommunikationskonzepte
Sitz, Anschrift, Ansprechpartnerin:
Ricarda Pröll-Spaller
Möllendorffstr. 111 in 10367 Berlin
2. Satzung (link)
3. Bescheid vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte gemeinnützige Körperschaft (link1)(link2)
4. Entscheidungsträger*innen unerhört e.v.
Vorstand:
Petra Kellermann, Vorsitzende
Olaf Heymuth, Stellvertretender Vorsitzender
Alexander Wichmann, Beisitzer
Wiepje Dijk, Schriftführerin
Kerstin Wildt, Stellvertretende Vorsitzende
Jörg Kubiczeck,Kassenprüfer
Geschäftsführung:
Ricarda Pröll-Spaller
Maren Reineke (Assistenz der Geschäftsführung)
6. Personalstruktur
Mit Stand vom 01.02.2023 beschäftigen wir 28 festangestellte Mitarbeiter*innen. Der Vorstand setzt sich aus 6 Ehrenamtlichen zusammen.
7. Mittelherkunft/ Mittelverwendung:
Angaben über sämtliche Einnahmen aus dem ideellen Bereich, öffentlichen Zuwendungen und Zweckbetrieb, Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Bilanz.
8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit:
unerhört e.v. ist
- korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Berlin e.V.
- Mitglied im Schwerhörigen-Verband Berlin e.V.
9. Namen von juristischen Personen,
deren jährliche Zuwendung mehr als 10% unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
Jugendämter, Sozialämter der Berliner Bezirke (Leistungsentgelte)und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zusätzlich werden verschiedene Projekte durch die Aktion Mensch und die Glücksspirale gefördert.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.